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   VK Hessen, 25.07.2003 - 69d-VK-31/2003   

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https://dejure.org/2003,25441
VK Hessen, 25.07.2003 - 69d-VK-31/2003 (https://dejure.org/2003,25441)
VK Hessen, Entscheidung vom 25.07.2003 - 69d-VK-31/2003 (https://dejure.org/2003,25441)
VK Hessen, Entscheidung vom 25. Juli 2003 - 69d-VK-31/2003 (https://dejure.org/2003,25441)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Information über die Verschiebung der Zuschlagsfrist; Unverzüglichkeit der Rüge; Anforderungen an die vergaberechtliche Dokumentationspflicht; Rüge wegen Überschreitung der Zuschlagsfrist und Bindefrist; Übermittlung des Schriftstückes per Telefax; Verletzung des ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Rüge: für die Erkennbarkeit ist auf die Erkenntnismöglichkeit eines durchschnittlichen Antragstellers abzustellen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Koblenz, 05.06.2003 - 1 Verg 2/03

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verspätete Rüge des Vergaberechtsverstoßes

    Auszug aus VK Hessen, 25.07.2003 - 69d-VK-31/03
    Lässt die objektive Tatsachenlage nämlich bei lebensnaher Beurteilung nur den Schluss zu, dass der Antragsteller den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß bereits zu einem bestimmten Zeitpunkt erkannt oder sich mutwillig der Erkenntnis verschlossen hat, so obliegt es ihm, dies zu entkräften (OLG Koblenz, Beschluss vom 05.06.2003, 1 Verg 2/03).

    Da eine solche Wertung jedoch von subjektiven Gesichtspunkten abhängt, wird an die objektive Tatsachenlage angeknüpft: D.h. lässt sich bei lebensnaher Beurteilung der Schluss ziehen, dass der Antragsteller den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß bereits zu einem bestimmten (frühen) Zeitpunkt erkannt hat bzw. sich mutwillig der Erkenntnis verschlossen hat, so obliegt es ihm, dies zu entkräften (OLG Koblenz, Beschluss vom 05.06.2003, 1 Verg 2/03).

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus VK Hessen, 25.07.2003 - 69d-VK-31/03
    Es wird nämlich im Einzelnen darauf abgestellt, ob ihm die dem Vergaberechtsverstoß zugrundeliegenden Tatsachen bekannt waren und er zumindest laienhaft den Schluss daraus gezogen hat, dass es sich um ein rechtlich zu beanstandendes Verfahren handelt (, Beschluss vom 22.08.2000, Verg 9/00) bzw. er diese Erkenntnis erst durch anwaltliche Beratung 69 d VK ­ 31/2003 17/17.

    Für die Kenntnis eines Verstoßes im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB kommt es darüber hinaus darauf an, dass zumindest in der Laiensphäre eine Wertung erfolgt ist, aus der aufgrund der Tatsachen auf einen Verstoß geschlossen wurde (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.08.2000, Verg 9/00).

  • OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99

    Leistung nicht eindeutig beschrieben: Auftraggeber muss nachbessern!

    Auszug aus VK Hessen, 25.07.2003 - 69d-VK-31/03
    Diese Pflicht soll der Überprüfbarkeit der im Rahmen des Vergabeverfahrens getroffenen Feststellungen und Entscheidungen durch die Bieter ermöglichen (OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.08.1999, 6 Verg 1/99).
  • OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - Verg 66/02

    Begriff des öffentlichen (Dienstleistungs-)Auftrags

    Auszug aus VK Hessen, 25.07.2003 - 69d-VK-31/03
    Zum anderen ist die Zeitspanne von zwei Wochen, die allgemein für die Unverzüglichkeit einer Rüge angenommen wird, eine Höchstfrist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2003, Verg 66/02).
  • OLG Dresden, 14.02.2003 - WVerg 11/01

    Vorabinformation; Nichtigkeit des Zuschlages

    Auszug aus VK Hessen, 25.07.2003 - 69d-VK-31/03
    Hinzutreten muss stets ein (weiteres) vergaberechtlich relevantes Fehlverhalten des Auftraggebers (OLG Dresden, Beschluss vom 14.02.2003, WVerg 11/01).
  • BVerwG, 19.12.2001 - 3 B 33.01

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen eines Verfahrensmangels

    Auszug aus VK Hessen, 25.07.2003 - 69d-VK-31/03
    Entscheidend ist in solchen Fällen, ob sich aus dem Schriftstück selbst oder in Verbindung mit den beigefügten Unterlagen diese Urheberschaft und der geforderte Wille hinreichend sicher ergeben (BVerwG, Entscheidungen vom 19.12.2001, 3 B 33/01, vom 27.01.2003, 1 B 92/02 und vom 05.02.2003, 1 B 31/03).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2000 - 11 Verg 1/00

    Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens durch beigeladenen Bieter

    Auszug aus VK Hessen, 25.07.2003 - 69d-VK-31/03
    Aus diesem Grund sind die Nachprüfungsinstanzen darauf beschränkt, die von der Vergabestelle getroffenen Wertungsermittlungen und ­feststellungen lediglich auf sachwidrige Erwägungen oder Willkür zu überprüfen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.04.2001, 11 Verg 1/00).
  • VK Münster, 23.05.2003 - VK 9/03

    Verstöße gegen den Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatz

    Auszug aus VK Hessen, 25.07.2003 - 69d-VK-31/03
    Nach Abgabe der ursprünglichen Angebote beginnt ein dynamischer Prozess, in dem sich durch Verhandlungen Veränderungen ergeben, bis der Leistungsumfang und ­ gegenstand sowie die Bedingungen, insbesondere der Preis, konkret feststehen (VK bei der Bezirksregierung Münster, Beschluss vom 23.05.2003, VK 09/03).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus VK Hessen, 25.07.2003 - 69d-VK-31/03
    Selbst in Fällen, in denen durch Bundesgesetz die eigenhändige Unterschrift bei bestimmten Schriftstücken, so z. B. bei Rechtsmittelschriften, vorgesehen ist, wird einhellig von der Rechtsprechung anerkannt, dass diese Schriftstücke formwirksam auch durch Telefax übermittelt werden können (, Beschluss vom 05.04.2000, GmS-OGB 1/98).
  • Drs-Bund, 27.01.1995 - BT-Drs 13/349
    Auszug aus VK Hessen, 25.07.2003 - 69d-VK-31/03
    Abgesehen davon entspricht es nicht dem Zweck des § 107, dass der Antragsteller ­ wie hier ­ wartet, bis eindeutig feststeht, dass der Zuschlag nicht auf sein Angebot erteilt werden soll, um erst dann die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einzufordern (BT-Drucksache 13/349, S. 17).
  • VK Bund, 26.02.2007 - VK 2-09/07

    Herrichtung des Dienstsitzes

    Ausreichend ist es vielmehr, wenn eine durchgängige Dokumentation in Form separater Schriftstücke die einzelnen Stufen des Verfahrens, die maßgeblichen Feststellungen sowie die Begründungen für die getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar wiedergibt (vgl. 1. VK Leipzig, Beschl. v. 21. Juli 2005 - 1/SVK/076-05; VK Darmstadt, Beschl. v. 25. Juli 2003 - 69d-VK-31/2003).
  • VK Sachsen, 21.07.2005 - 1/SVK/076-05

    Bietereignung nur als Prognoseentscheidung beurteilungsfähig

    Es ist ausreichend - und entspricht auch der Praxis - wenn eine durchgängige Dokumentation durch separate Schriftstücke erfolgt (Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Beschluss vom 25.7.2003 - Az.: 69d-VK-31/2003; offen gelassen Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Beschluss vom 10.12.2001 - Az.: 216-402.20-081/01-GTH zitiert nach Weyand, a.a.O. Rnr. 138).
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